Pflegegrade
Wozu brauche ich einen Pflegegrad?
Die Einteilung in einen Pflegegrad ist wichtig für die Bewilligung von Leistungen der Pflegeversicherung. Es gibt fünf Pflegegrade (1 -5), in die Pflegebedürftige entsprechend ihres Hilfebedarfs eingeteilt werden und die maßgebliche für die Höhe der Pflegegelder von der Pflegekasse sind. Vor 2017 wurden Pflegebedürftige statt in Pflegegrade in Pflegestufen unterteilt. Allerdings wurden in diesem alten Modell die besonderen Bedürfnisse von Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz – zum Beispiel durch eine Demenzerkrankung – nicht ausreichend berücksichtigt. Dies wurde 2017 mit der Einführung des Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) und der Pflegegrade korrigiert.
Um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss ein Hilfs- und Pflegebedarf vorliegen und ein Antrag auf Leistungen bei der Pflegekasse gestellt werden.
Wie bekomme ich einen Pflegegrad?
Der Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung muss vom Pflegebedürftigen bei der für ihn zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Die zuständige Pflegekasse ist immer bei der Krankenversicherung organisiert, bei der der Pflegebedürftige krankenversichert ist. Das gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen wie auch für die privaten Krankenversicherungen. Der Antrag kann formlos gestellt werden. Formlos bedeutet, dass man sich an kein bestimmtes Format halten muss, der Antrag kann also auch telefonisch oder per Email gestellt werden. Es ist jedoch besser, die Leistungen schriftlich zu beantragen, damit im Falle von Unstimmigkeiten alles nachvollziehbar ist. Der Antrag muss immer vom Pflegebedürftigen oder zumindest in dessen Namen gestellt werden.
Nachfolgend ein Beispiel für ein Antragsschreiben:
Bitte beachten Sie: Die Leistungen der Pflegekasse werden nicht rückwirkend erbracht, sondern frühestens vom Monat der Antragstellung an. Hier genügt die Antragstellung am Monatsende, um die gesamte Leistung für den Monat zu erhalten – sofern die Pflegebedürftigkeit auch schon am Monatsanfang bestand.
Hilfe bei der Beantragung eines Pflegegrades erhalten Sie auch in einem Pflegestützpunkt, den es inzwischen in vielen Städten und größeren Gemeinde gibt.
Die zuständige Pflegekasse beauftragt dann den Medizinischen Dienst, kurz MD, mit der Begutachtung des Pflegebedürftigen. Der MD stellt den Grad des Pflegebedarfs fest und setzt entsprechend einen Pflegegrad an.
Wie erfolgt die Einstufung in einen Pflegegrad?
Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt über das sogenannte Neue Begutachtungsassessment – kurz NBA – das zusammen mit dem Pflegestärkungsgesetz II Anfang 2017 eingeführt wurde. Wichtigstes Kriterium ist dabei der Grad der Selbständigkeit der begutachteten Person. Dieser wird in verschiedenen Bereichen der körperlichen und geistigen Verfassung mit Hilfe einer Punktevergabe bewertet. Anhand der folgenden Skala erfolgt anschließend die Einteilung in einen Pflegegrad:
Pflegegrad 1 | 12,5 bis unter 27 Punkte |
geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | |
Pflegegrad 2 | 27 bis unter 47,5 Punkte |
erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | |
Pflegegrad 3 | 47,5 bis unter 70 Punkte |
schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | |
Pflegegrad 4 | 70 bis unter 90 Punkte |
schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | |
Pflegegrad 5 | 90 bis unter 100 Punkte |
schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
Die folgenden sechs Bereiche werden im Neuen Begutachtungsassessment (NBA) bewertet:
1) Mobilität
Ist die Person in der Lage, ohne Unterstützung eine Körperhaltung einzunehmen oder zu wechseln und sich fortzubewegen?
2) Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Ist die Person noch in der Lage, Dinge, Orte oder Personen zu erkennen? Kann sie sich an einem Gespräch beteiligen und an bestimmte Ereignisse erinnern?
3) Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Verhält sich die Person aggressiv oder hat sie andere auffällige Verhaltensweisen?
4) Selbstversorgung
Kann die begutachtete Person noch selbst essen und trinken, sich selbst ankleiden und ohne Hilfe auf die Toilette gehen?
5) Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen
Wie viel Unterstützung benötigt die begutachtete Person im Bereich der krankheitsbedingten Anforderungen? Kann sie selbst Medikamente einnehmen, Blutzucker messen oder Verbände wechseln?
6) Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
Kann die Person ihren Tagesablauf noch selbstständig gestalten? Ist sie in der Lage, mit Personen aus dem direkten Umfeld zu interagieren?
Die Höhe der jeweiligen Zuzahlungen der Pflegekasse finden Sie im Bereich
Pflegeheim: Kosten und Finanzierung
Kann ich auch in Ihr Pflegeheim ziehen, wenn ich noch keinen Pflegegrad habe?
Das ist möglich. Auch wenn Sie keinen Pflegegrad haben, besteht die Möglichkeit in ein DSG-Pflegewohnstift zu ziehen und die vielen Vorteile, die für Sie entstehen, zu nutzen.
- Versorgung rund um die Uhr
- Zimmerreinigung
- Vielfältiges Freizeitangebot
- Regelmäßige Ausflüge
- Vollverpflegung
- Wäscheservice
- Soziale Beratung und Hilfestellung bei behördlichen Angelegenheiten
- Barbetragsverwaltung
Bitte beachten Sie aber, dass Sie ohne Pflegegrad keine Zuwendung der Pflegekasse erhalten und die gesamten Kosten selbst tragen müssen. Sollte sich Ihr Gesundheitszustand verändern, sind wir gerne dabei behilflich, gemeinsam mit Ihnen entsprechende Anträge bei dem medizinischen Dienst einzureichen, der dann die Überprüfung der Pflegebedürftigkeit vornimmt.
Wenn Sie (noch) keinen Pflegegrad haben, könnte Betreutes Wohnen eine sinnvolle Alternative sein. In unseren Einrichtungen für Betreutes Wohnen, die bei uns die Bezeichnung Service-Wohnen tragen, können Sie eine altersgerechte und barrierefreie Wohnung anmieten. Mit dem dazugehörigen Servicepaket erhalten Sie einen 24-Stunden-Notruf und weitere Serviceleistungen. Eine Übersicht über unsere Standorte für Service-Wohnen finden Sie hier.
Leitfaden für Angehörige von Menschen mit Demenz in der häuslichen Umgebung
Bewährte Handlungsmöglichkeiten für den Alltag – für ein besseres Zusammenleben mit Menschen mit Demenz
Den kompletten 22-seitigen „Leitfaden für Angehörige von Menschen mit Demenz in der häuslichen Umgebung“ können Sie hier gratis ansehen und herunterladen.