Pflegeheim: Kosten und Finanzierung
Wie setzen sich die Pflegeheimkosten zusammen?
Die Kosten der stationären Pflege sind grundsätzlich in folgende Positionen unterteilt:
1. Pflegesatz:
Mit ihm werden die Pflege und die soziale Betreuung finanziert. Der Pflegesatz wird nach Pflegegraden differenziert.
- Was ist ein Pflegegrad?
Ein Pflegegrad erhalten Menschen, die in ihrer Selbständigkeit und Alltagskompetenz eingeschränkt sind, z. B. Demenzerkrankte, längerfristig psychisch Erkrankte oder mit einer geistigen Behinderung. Je nach Schwere der Beeinträchtigung erhalten sie im Rahmen einer Pflegebegutachtung einen der Pflegegrade 1 bis 5.
Die Pflegegrade entscheiden, welche Zuschüsse Versicherte durch ihre Pflegekasse erhalten. Mit zunehmender Bedürftigkeit steigt die Höhe der Geld- und Sachleistungen. Zum 1. Januar 2017 haben die Pflegegrade 1 bis 5 die 3 Pflegestufen abgelöst. - Wer entscheidet über den Pflegegrad?
Der Medizinische Dienst (MD) entscheidet über die Pflegegrad-Einstufung. Er führt hierzu eine Begutachtung vor Ort durch und ordnet den Pflegebedürftigen anschließend in einen Pflegegrad ein. - Wie wird der Pflegegrad ermittelt?
Durch die umfassende Berücksichtigung von Pflegebedürftigkeit aufgrund körperlicher und psychisch/ kognitiver Beeinträchtigungen soll eine genauere Einstufung erreicht werden.
Der Pflegegrad muss durch den MD so ermittelt werden, dass die Schwere der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten in 5 Abstufungen eingeteilt werden kann. Körperliche und psychisch/ kognitive Beeinträchtigungen werden beim neuen Begutachtungsassessment (NBA) berücksichtigt. Geregelt wird dies mit dem neuen „Begriff der Pflegebedürftigkeit“ im §14 SGB XI.
Dies Assessment findet durch Mitarbeiter des MD während des Gesprächstermins bei Ihnen zuhause statt. Um zu einer fundierten Einschätzung oder Beurteilung zu bekommen, ist vorab eine umfangreichere Informationssammlung notwendig.
2. Kosten für Unterkunft und Verpflegung:
Das Entgelt für Unterkunft und Verpflegung (sogenannte „Hotelkosten“) umfasst unter anderem die Nebenkosten für das Apartment und die Zubereitung und das Bereitstellen von Speisen und Getränken. Zusätzlich in allen DSG-Pflegewohnstiften mit inbegriffen ist die Bereitstellung von Bettwäsche und Handtüchern sowie die Reinigung der Zimmer.
3. Investitionskosten:
Die Investitionskosten sind die Kosten, die dem Träger von Pflegeeinrichtungen im Zusammenhang mit Herstellung, Anschaffung und Instandsetzung von Gebäuden und der damit verbundenen technischen Anlagen entstehen. Sie sind quasi die Miete für das Apartment.
4. Ausbildungsumlage:
Seit dem Jahr 2020 wird die dreijährige Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann über einen landesweiten Ausbildungsfonds refinanziert. In diesen Ausbildungsfonds zahlen neben dem jeweiligen Bundesland und der Pflegeversicherung sowohl die Krankenhäuser nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 PflBG als auch alle stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 und 3 PflBG ein.
Zu gesetzlich vorgeschriebenen Stichtagen werden diese Zahlungsbeträge von den zuständigen Stellen des Bundeslandes mittels eines Umlagebescheids festgesetzt und den Pflegeeinrichtungen in Rechnung gestellt.
Die Kosten, die durch den Ausbildungsfonds refinanziert werden, betreffen die Kosten für die praktische Ausbildung, die Kosten der berufsfachschulischen Ausbildung und die Kosten einer angemessenen Ausbildungsvergütung.
Der § 28 PflBG sieht ein Umlageverfahren zur Finanzierung der Pflegeausbildung vor. Gemäß § 28 Abs. 2 PflBG sind die von den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen aufzubringenden Umlagebeträge als Ausbildungszuschläge in den Vergütungen der allgemeinen Pflegeleistungen (§ 84 Absatz 1 und § 89 SGB XI) zu berücksichtigen. Sie werden analog § 82a Abs. 2 SGB XI als Bestandteil der Pflegevergütungen gesondert ausgewiesen. Der Ausbildungszuschlag errechnet sich auf Grundlage des Finanzierungsanteils des stationären Sektors im jeweiligen Bundesland. Die nach § 26 Abs. 6 PflBG zuständige Stelle ermittelt die von den Pflegeeinrichtungen zu leistenden Umlagebeträge und stellt diese zur Refinanzierung der Pflegeausbildung in Rechnung.
Die Pflegeeinrichtungen müssen diesen Umlagebetrag über die Pflegeentgelte refinanzieren. Der Ausbildungszuschlag wird von unseren Einrichtungen mit den Landesverbänden der Pflegekassen sowie den zuständigen Sozialhilfeträgern vereinbart oder von der zuständigen Landesbehörde festgesetzt (NRW) und dann den Bewohnern mit der monatlichen Abrechnung in Rechnung gestellt. Hinweis: die Ausbildungsumlage ist in dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) unserer Pflegeeinrichtungen bereits enthalten.
Beispielrechnung für die stationäre Pflege mit dem Pflegegrad III (bei durchschnittlich 30,42 Tagen):
pro Tag | pro Monat | |
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Pflegesatz Individuelle Pflege, tägliche Betreuungsangebote, seelsorgerische Angebote. Arzttermine, Physiotherapie und Friseur wird organisiert. Kontaktaufnahme mit Behörden, Ämtern, sowie das Ausfüllen von Unterlagen wird unterstützt. |