Pflegeheim: Kosten und Finanzierung
Wie setzen sich die
Pflegeheimkosten zusammen?
Die Kosten der stationären Pflege sind grundsätzlich in folgende Positionen unterteilt
Pflegegrad erhöhen:
Wann stelle ich einen Höherstellungsantrag?
Manchmal entspricht der zugewiesene Pflegegrad nicht mehr der vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen bzw. neue Krankheitsbilder oder körperliche oder psychische Einschränkungen erfordern mehr Pflege als bisher. Angehörige oder Betroffene sollten die Hilfsbedürftigkeit regelmäßig hinterfragen und bei Bedarf einen Antrag auf Höherstufung bei der zuständigen Pflegekasse stellen.
Wer kommt für die Kosten auf, wenn meine Rente nicht ausreicht?
Niemand muss aus finanziellen Gründen auf die Sicherheit einer 24 –Stunden-Betreuung verzichten, wenn es einen entsprechenden Bedarf gibt.
Wie bereits beschrieben, übernehmen die Pflegekassen einen Teil der Gesamtkosten. Für den Rest muss zunächst der oder die Pflegebedürftige aufkommen. Wenn Vermögen oder monatliches Einkommen nicht ausreichen, zahlt der Sozialhilfeträger den Betrag, den der Pflegebedürftige selbst nicht aufbringen kann plus einen Barbetrag (“Taschengeld”) zur persönlichen Verfügung.
Wichtig: Der Antrag muss frühzeitig bei dem zuständigen Sozialhilfeträger gestellt werden, das heißt vor dem Einzug ins Pflegeheim bzw. bevor das Vermögen aufgebraucht ist.
Die Leistungsberechtigten müssen allerdings nicht ihr komplettes Vermögen aufbrauchen, es besteht Anspruch auf ein Schonvermögen. Wie hoch dieses ist und weitere wichtige Informationen zum Thema Sozialhilfe finden Sie hier!
Was ist das Schonvermögen?
Wer in Deutschland staatliche Sozialleistungen beantragt, muss seine Vermögenslage offenlegen. Damit er die erhofften Leistungen erhält, darf er bestimmte Vermögenshöhen nicht überschreiten. Das Schonvermögen legt fest, wie viel Vermögen Sie bei Hilfsleistungen vom Sozialhilfeträger haben dürfen. Als Vermögen gelten z.B.: Bargeld, Immobilien, Vermögenswerte, wertvolle Möbel oder Schmuck. Nur wenn kein Vermögen vorhanden ist oder das Schonvermögen unterschritten wird, fließen die Sozialleistungen. Verfügt der Antragsteller über höhere Vermögenswerte, muss er diese erst bis auf Höhe des Schonvermögens abschmelzen. Zur Höhe des unantastbaren Vermögens beschränkt sich auf 10.000 €.
Muss ich mich als Angehöriger an den Heimkosten beteiligen?
Bevor das Sozialamt Sozialhilfe leistet wird geklärt, ob nahestehende Personen unterhaltspflichtig gegenüber dem Leistungsberechtigten sind. Dies regelt der sogenannte “Elternunterhalt” nach §§ 1601 ff BGB.
Das Sozialamt darf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse prüfen und sich diese offenlegen lassen. Bei einer vorliegenden Leistungsfähigkeit des Kindes oder der Kinder, wird ein sogenannter “angemessener Selbstbehalt” berechnet.
Weitere Informationen dazu finden Sie in dem folgenden Artikel auf BILD online (für die Richtigkeit der Angaben können wir aber keine Gewähr übernehmen): bild.de/ratgeber/leben-und-wissen-verbraucherportal
Tipp: Kostenloses Beratungsgespräch
Die Finanzierung eines Pflegeheimplatzes ist auf den ersten Blick sehr komplex – vor allem, wenn man sich zum ersten Mal damit beschäftigt. Wir erklären Ihnen aber gerne bei einem persönlichen Beratungsgespräch, was alles beachtet werden muss und unterstützen Sie bei der Antragsstellung. Vereinbaren Sie einfach einen Termin bei einem DSG-Pflegeheim in Ihrer Nähe!


