Einrichtungsleitung/Heimleitung (m/w/d)
Was macht eine Einrichtungsleitung bzw. eine Heimleitung?
Einfach gesagt: Alles!
Einrichtungsleitungen sind echte Multitalente, bei denen alle Fäden zusammenlaufen – aus Verwaltung, Pflege, Hauswirtschaft und Haustechnik. Eine Einrichtungsleitung ist quasi die Managerin/der Manager eines Pflegeheims, deren oberstes Ziel das Wohlergehen ihrer Bewohner und Mitarbeiter ist.
Zu den umfangreichen Aufgaben einer Einrichtungsleitung– der frühere Begriff Heimleitung wird inzwischen kaum noch verwendet – zählen unter anderem:
- Aufnahme und Belegungsmanagement: Die Einrichtungsleitung entscheidet über die Aufnahme von Bewohnerinnen und Bewohnern und schließt Verträge über Wohn- und Betreuungsleistungen.
- Sie sorgt für eine angemessene Bearbeitung der Anliegen von Bewohnern und Bewohnerinnen sowie Angehörigen und anderen Personen.
- Sie ist verantwortlich für die Einstellung, Führung und Motivation der Mitarbeiter.
- Erstellung und Überwachung von Dienst- und Urlaubsplänen.
- Förderung aller Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung in allen Bereichen der gesamten Einrichtung.
- Koordination des gesamten kaufmännischen Bereichs der Pflegeeinrichtung
Fachliche Voraussetzungen:
Um die Funktion einer Einrichtungsleitung ausüben zu können, müssen die folgenden Mindestanforderungen erfüllt sein:
- abgeschlossene Ausbildung zur Fachkraft im Gesundheits- oder Sozialwesen oder in einem kaufmännischen Beruf
- oder in der öffentlichen Verwaltung mit einem staatlich anerkannten Abschluss und
- mindestens zwei Jahre hauptberufliche Tätigkeit in einer stationären Pflegeeinrichtung oder einer vergleichbaren Einrichtung
- Abschluss einer geeigneten Weiterbildung oder Bereitschaft zur Teilnahme
Dazu gibt es noch weitere bundeslandspezifische Anforderungen. In manchen Bundesländern wie zum Beispiel Brandenburg ist ein abgeschlossenes Studium Zugangsvoraussetzung für den Beruf als Einrichtungsleiter.
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