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Prämien und Zuschüsse

Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge

Wir zahlen attraktive Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge in Höhe von bis zu 90% des Bruttostundenlohns. Wir wollen, dass sich Leistungsbereitschaft auszahlt – auch auf Ihrem Bankkonto.

Überstundenausgleich

Da wir rund um die Uhr an jedem Tag der Woche für unsere Bewohner da sind, fallen auch bei uns Überstunden an. Wir legen aber großen Wert darauf, dass diese schnell wieder ausgeglichen werden. Auf Wunsch zahlen wir Überstunden auch aus – ohne wenn und aber.

Kita-Zuschuss

Um auch unsere Mitarbeiter mit Kindern zu unterstützen, zahlen wir für Kinder bis zum Alter von sechs Jahren einen Zuschuss zu den anfallenden Betreuungskosten in einer Kita.

Altersvorsorge und Berufsunfähigkeit

Wir zahlen einen Zuschuss in Höhe von 20% zur betrieblichen Alters- oder Berufsunfähigkeitsvorsorge.

Jubiläumsprämie

Die Treue unserer Mitarbeiter ist uns viel wert. Deshalb zahlen wir allen Mitarbeiter an ihrem 5 jährigen Dienstjubiläum eine Prämie von 500 € und an ihrem 10 jährigen 1.000 €.  Doch das ist nicht alles:

Für 15 Jahre Betriebszugehörigkeit gibt es eine Jubiläumsprämie von 1.500 € und nach 20 Jahren gibt es 2.000 €.

Mitarbeiter werben Mitarbeiter

Bei Werbung einer Pflegefachkraft* erhalten unsere Mitarbeiter** einen Bonus in Höhe von 4.000€ (1.000€ nach Einstellung, 2.000€ nach bestandener Probezeit, 1.000€ nach 12 Monaten Beschäftigung der eingestellten Person).

Für geworbene Pflegehelfer* erhalten unsere Mitarbeiter** 2.000€ (500€ nach Einstellung, 1.000€ nach bestandener Probezeit, 500€ nach 12 Monaten Beschäftigung der eingestellten Person).

Bei Werbung eines Auszubildenden zur/m Pflegefachfrau /-mann erhalten unsere Mitarbeiter** einen Bonus in Höhe von 1.000€ (250€ nach Einstellung, 500€ nach bestandener Probezeit, 250€ nach 12 Monaten Beschäftigung der eingestellten Person).

Für geworbene Mitarbeiter* in den Bereichen Hauswirtschaft, Küche, Verwaltung und Haustechnik erhalten unsere Mitarbeiter** 2.000€ (500€ nach Einstellung, 1.000€ nach bestandener Probezeit, 500€ nach 12 Monaten Beschäftigung der eingestellten Person).

*in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis, keine Minijobber
**gilt nicht für Leitungskräfte, bei denen Personalgewinnung zu den originären Aufgaben gehört und für Minijobber

Wen suchen wir?