Pflegeberatung gemäß §37a SGB XI und Beratungsbesuche nach §37 Abs. 3 SGB XI
Unser ambulanter Pflegedienst in Potsdam unterstützt Sie!
Unser ambulanter Pflegedienst in Potsdam bietet Ihnen umfassende Unterstützung im Rahmen der Pflegeberatung nach §37a des SGB XI sowie bei den verpflichtenden Beratungsbesuchen nach §37 Abs. 3 SGB XI. Damit stellen wir sicher, dass Sie und Ihre Angehörigen bestmöglich informiert und beraten sind, um die Pflege zu Hause optimal zu organisieren.
In dieser Aufstellung wird gut ersichtlich, dass eine eingeschränkte Alltagskompetenz (EAK) – die oftmals eine direkte Folge einer Demenzerkrankung ist – zu einer höheren Einstufung als im alten System führt. Man spricht hier vom sogenannten „doppelten Stufensprung“, weil Pflegebedürftige mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz gleich in einen zwei Stufen höheren Pflegerad übergeleitet wurden. Mit einer höheren Einstufung kann der Pflegebedürftige mehr Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen. Personen mit einer Demenzerkrankung sollen durch das PSG II deutlich besser gestellt als es zuvor der Fall war.
Pflegeberatung nach §37a SGB XI
§37a SGB XI regelt die Pflegeberatung in Deutschland und sorgt dafür, dass pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige die notwendige Beratung erhalten. Unser Team in Potsdam steht Ihnen zur Seite, um Sie umfassend über alle Leistungen der Pflegeversicherung zu informieren.
Hier die wichtigsten Aspekte
Beratungsbesuch / Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI
Pflegebedürftige Menschen, die zu Hause ohne die Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes versorgt werden und dafür Pflegegeld erhalten, sind verpflichtet, regelmäßig eine Beratung durch eine qualifizierte Pflegefachkraft in Anspruch zu nehmen.
Hier die wichtigsten Aspekte
