Ambulanter Pflegedienst
DSG mobil Potsdam
Zuhause leben und dennoch gut versorgt sein.
Auch im Alter steht der Wunsch im Vordergrund, die Selbständigkeit zu bewahren und so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden wohnen zu bleiben.
Wenn dies durch körperliche Einschränkungen schwierig wird, stehen wir Ihnen in Potsdam mit unserem ambulanten Pflegedienst DSG mobil gern helfend zur Seite.
Sollten Sie zum Beispiel bei der Körperpflege, beim Verbandswechsel, bei Insulingabe oder bei dem Verabreichen von Medikamenten Hilfe benötigen, haben wir für Sie das passende Angebot. Auch beim Aufstehen und zu Bett gehen oder bei hauswirtschaftlichen Verrichtungen stehen wir Ihnen gern zur Seite.
Wir haben einmal für Sie das Wichtigste zusammengefasst.
Oft passiert es schneller als erwartet. Ihr Angehöriger oder Sie selbst benötigen plötzlich z. B. nach einem längeren Krankenhausaufenthalt, Hilfe jeglicher Art. Oder, sofern Sie sich in Ihrer Häuslichkeit weitestgehend allein versorgen können, unterstützen wir Sie sehr gerne und bieten Ihnen auf verschiedenster Weise Hilfestellung an.
Unsere Mitarbeiter sind Ihnen sehr gerne bei allen Formalitäten behilflich. Rufen Sie einfach unser Verwaltungsteam vor Ort an, um z. B. einen Gesprächstermin zu vereinbaren. Auch ein persönliches Beratungsgespräch mit der Pflegedienstleitung ist kurzfristig möglich, um offene Fragen zu klären.
Unsere wichtigsten Leistungen
- Grundpflege
- Behandlungs- und Krankenpflege
- Hauswirtschaft und Betreuung
- Pflegezusatzleistungen wie Urlaubsvertretung
- Beratung und Anleitung pflegender Angehöriger
- Hilfe bei der Beantragung von Pflegehilfsmitteln und Pflegegraden
- Hilfe bei der Koordinierung und Organisation von Arztterminen
- sowie Wohnungsanpassung und vieles mehr
Was genau die einzelnen Leistungen beinhaltet haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst
Die Grundpflege:
Die Grundpflege beinhaltet Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI und umfasst Hilfestellungen bei Tätigkeiten des täglichen Lebens, die zur Befriedigung der körperlichen und geistigen Grundbedürfnisse gehören, wie z. B.
- Waschen, Duschen oder Baden
- Haar- und Mundpflege
- Hilfe beim An- bzw. Auskleiden
- (Mundgerechtes) Zubereiten von Mahlzeiten
- Lagern/ Mobilisieren
- Toilettengänge
Die Behandlungspflege:
Im Rahmen der Behandlungspflege bieten wir darüber hinaus medizinische Leistungen sowie Hilfe bei der Verrichtung ärztlicher Verordnungen wie z. B.
- Verbandswechsel sowie Wundbehandlung
- Injektionen und Richten von Injektionen
- Medikamentengabe
- Einreibungen und Wickel
- Stoma- Behandlungen
- Dekubitusbehandlung
- Portversorgung
- Überprüfen und Versorgen von Drainagen u.v.m.
Haushaltsnahe Dienstleistungen:
Unser Angebot beinhaltet auch hauswirtschaftliche Versorgungnach § 37 SGB V. Wir helfen Ihnen die kleinen und großen Probleme des Alltags zu bewältigen, wie z. B.
- Aufräumen und Reinigung der Wohnung: Aufräumen, Staubsaugen, Spülen, Reinigung der einzelnen Zimmer.
- Vor- und Zubereitung der Mahlzeiten: Mundgerechte Zubereitung, Erwärmen, Vor- und Zubereiten einer Mahlzeit, Spülen, Trocknen und Einräumen des Geschirrs.
- Einkaufen: Besorgungen in der näheren räumlichen Umgebung des Pflegebedürftigen (Apotheke, Post, Reinigung), Einkaufen von notwendigen Lebensmitteln, Drogerie- und Hygieneartikeln.
- Pflege der Kleidung und Wäsche: Ab- und Beziehen des Bettes, Waschen und Aufhängen der Wäsche.
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen:
Alle Pflegebedürftigen (Pflegegrad 1 bis 5) haben einen Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Ab 2017 erhalten sie dafür monatlich einen Betrag von 125 € zur Verfügung gestellt. Es handelt sich dabei um eine Pflegesachleistung. Das bedeutet, dass der Betrag nicht an Pflegebedürftige oder deren Angehörige ausbezahlt wird, sondern für zusätzliche Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes verwendet werden kann. Wird der Betrag in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag in das nächste Kalenderhalbjahr übertragen werden. Bitte beachten Sie, dass der Betrag zweckgebunden ist.
Welche zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen können wir Ihnen bieten und was ist das eigentlich?
Betreuungsleistungen sind Aktivierungs- und Erinnerungsarbeiten, welche in Ihren Tagesablauf strukturiert mit eingearbeitet werden, wie z. B.
- Spaziergänge,
- Hand- und Bastelarbeiten, Malen
- Spiele und gemeinsames Singen,
- Bücher oder Zeitungen vorlesen,
- Bilder anschauen (z. B. Fotoalben)
- Individuelle Gespräche (z. B. Erlebnisse aus der Vergangenheit)
Unter den Entlastungsleistungen versteht man
- Hauswirtschaftliche Leistungen,
- Vorratseinkäufe
Die Abrechnung dieser Leistungen kann einerseits mit Ihnen, dem Kunden bzw. Angehörigen/ Betreuern privat monatlich erfolgen. Zur Erstattung der Kosten reichen Sie die Rechnung bitte bei Ihrer Pflegeversicherung ein.
Andererseits bieten wir Ihnen zur Vereinfachung der Abrechnung die Möglichkeit einer monatlichen Abtretungserklärung an DSG mobil an. Der Leistungsnachweis über die erbrachten Leistungen im Sinnes des § 45 b SGB XI, wird zusammen mit der Rechnung von DSG mobil bei der jeweiligen Pflegekasse eingereicht.
Unser Versorgungsgebiet in Potsdam
Unsere wichtigsten Leistungen
- Grundpflege
- Behandlungs- und Krankenpflege
- Hauswirtschaft und Betreuung
- Pflegezusatzleistungen wie Urlaubsvertretung
- Beratung und Anleitung pflegender Angehöriger
- Hilfe bei der Beantragung von Pflegehilfsmitteln und Pflegegraden
- Hilfe bei der Koordinierung und Organisation von Arztterminen
- sowie Wohnungsanpassung und vieles mehr
Was genau die einzelnen Leistungen beinhaltet haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst
Die Grundpflege:
Die Grundpflege beinhaltet Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI und umfasst Hilfestellungen bei Tätigkeiten des täglichen Lebens, die zur Befriedigung der körperlichen und geistigen Grundbedürfnisse gehören, wie z. B.
- Waschen, Duschen oder Baden
- Haar- und Mundpflege
- Hilfe beim An- bzw. Auskleiden
- (Mundgerechtes) Zubereiten von Mahlzeiten
- Lagern/ Mobilisieren
- Toilettengänge
Die Behandlungspflege:
Im Rahmen der Behandlungspflege bieten wir darüber hinaus medizinische Leistungen sowie Hilfe bei der Verrichtung ärztlicher Verordnungen wie z. B.
- Verbandswechsel sowie Wundbehandlung
- Injektionen und Richten von Injektionen
- Medikamentengabe (für nähere Information hier klicken!)
- Einreibungen und Wickel
- Stoma- Behandlungen
- Dekubitusbehandlung
- Überprüfen und Versorgen von Drainagen u.v.m.
Haushaltsnahe Dienstleistungen:
Unser Angebot beinhaltet auch hauswirtschaftliche Versorgungnach § 37 SGB V. Wir helfen Ihnen die kleinen und großen Probleme des Alltags zu bewältigen, wie z. B.
- Aufräumen und Reinigung der Wohnung: Aufräumen, Staubsaugen, Spülen, Reinigung der einzelnen Zimmer.
- Vor- und Zubereitung der Mahlzeiten: Mundgerechte Zubereitung, Erwärmen, Vor- und Zubereiten einer Mahlzeit, Spülen, Trocknen und Einräumen des Geschirrs.
- Einkaufen: Besorgungen in der näheren räumlichen Umgebung des Pflegebedürftigen (Apotheke, Post, Reinigung), Einkaufen von notwendigen Lebensmitteln, Drogerie- und Hygieneartikeln.
- Pflege der Kleidung und Wäsche: Ab- und Beziehen des Bettes, Waschen und Aufhängen der Wäsche.
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen:
Alle Pflegebedürftigen (Pflegegrad 1 bis 5) haben einen Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Ab 2017 erhalten sie dafür monatlich einen Betrag von 125 € zur Verfügung gestellt. Es handelt sich dabei um eine Pflegesachleistung. Das bedeutet, dass der Betrag nicht an Pflegebedürftige oder deren Angehörige ausbezahlt wird, sondern für zusätzliche Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes verwendet werden kann. Wird der Betrag in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag in das nächste Kalenderhalbjahr übertragen werden. Bitte beachten Sie, dass der Betrag zweckgebunden ist.
Welche zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen können wir Ihnen bieten und was ist das eigentlich?
Betreuungsleistungen sind Aktivierungs- und Erinnerungsarbeiten, welche in Ihren Tagesablauf strukturiert mit eingearbeitet werden, wie z. B.
- Spaziergänge,
- Hand- und Bastelarbeiten, Malen
- Spiele und gemeinsames Singen,
- Bücher oder Zeitungen vorlesen,
- Bilder anschauen (z. B. Fotoalben)
- Individuelle Gespräche (z. B. Erlebnisse aus der Vergangenheit)
Unter den Entlastungsleistungen versteht man
- Hauswirtschaftliche Leistungen,
- Vorratseinkäufe
Die Abrechnung dieser Leistungen kann einerseits mit Ihnen, dem Kunden bzw. Angehörigen/ Betreuern privat monatlich erfolgen. Zur Erstattung der Kosten reichen Sie die Rechnung bitte bei Ihrer Pflegeversicherung ein.
Andererseits bieten wir Ihnen zur Vereinfachung der Abrechnung die Möglichkeit einer monatlichen Abtretungserklärung an DSG mobil an. Der Leistungsnachweis über die erbrachten Leistungen im Sinnes des § 45 b SGB XI, wird zusammen mit der Rechnung von DSG mobil bei der jeweiligen Pflegekasse eingereicht.
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)
Unsere speziell ausgebildeten Fachkräfte für Palliativ Care kümmern sich um Menschen, die den Wunsch haben, in ihrer Häuslichkeit palliativ versorgt zu werden.
Was ist SAPV?
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung bedeutet für uns die umfassende und würdevolle Behandlung, Begleitung und Betreuung sterbender Menschen jeden Alters.
Im Mittelpunkt dieses Betreuungskonzeptes ist nicht die Heilung, sondern die Linderung schwerwiegender und belastender Symptome. Es bezieht von Anfang an den erkrankten Menschen ein und berücksichtigt seine ganz persönlichen Wünsche und Bedürfnisse. Ziel ist, die Lebensqualität und Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen zu erhalten, zu fördern und zu verbessern. Diese Form der Versorgung soll das Leben der Menschen bis zum Tod würdevoll gestalten.
Was bedeutet palliativ?
»Palliativ« stammt vom lateinischen »Pallium« und bedeutet soviel wie »ummanteln«. Diesen Mantel bildet ein Team aus speziell ausgebildeten Ärzten sowie Pflegefach- und Pflegehilfskräften, die eng mit den Haus- und Fachärzten, mit Unterstützung von ehrenamtlichen Hospizhelfern, zusammenarbeiten.Leider sind nicht alle Krankheiten heilbar, hier stoßen wir Menschen an unsere Grenzen. Jedoch können wir die letzte Zeit eines erkrankten Menschen bestmöglich gestalten.
Wohlfühlen – so gut es mit der Krankheit geht:
→ Keine unnötigen Krankenhauseinweisungen
→ Akut-Intervention
→ Beratung und Einstellung von Schmerzmedikation
→ Situationsangepasste medikamentöse Versorgung rund um die Uhr
→ Linderung von Beschwerden wie z.B. Übelkeit und Erbrechen
→ das Versorgen von Wunden
→ die parenterale Ernährung über den Port/Portnadelwechsel
→ Psychosomatische Betreuung
→ Beratung der Familie und des Patienten im Rahmen der Symptomkontrolle
Wir sind für Sie da: 24-Stunden-Bereitschaft!
Wichtige Fragen bei der Beauftragung eines ambulanten Pflegedienstes
Ist auch eine kurzfristige ambulante Versorgung möglich?
Grundsätzlich sind kurzfristige Aufnahmen in unserem ambulanten Pflegedienst möglich, sofern unsere Touren über Kapazitäten verfügen. Sollten wir Ihnen zu der gewünschten Zeit keinen freien „Tourenplatz“ anbieten können, nehmen wir gerne Ihre Daten auf und berücksichtigen Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt, vorausgesetzt Ihre Versorgung basiert nicht auf Dringlichkeit.
Bieten Sie Kurzzeit- oder Verhinderungspflege an?
Ja, neben unseren DSG-Pflegewohnstiften, haben auch wir, als ambulanter Pflegedienst DSG mobil, Versorgungsverträge mit den Pflegekassen, die es uns ermöglichen, die Leistungen direkt mit den zuständigen Kostenträgern abzurechnen.
Benötigen Pflegeversicherte zum Beispiel nach Operationen oder längeren Behandlungen im Krankenhaus vorübergehend Hilfe in der Grund- oder Behandlungspflege, können sie die so genannte Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.
Machen pflegende Angehörige Urlaub oder müssen wegen einer eigenen Krankheit zum Beispiel im Krankenhaus behandelt werden, haben zu Hause lebende Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 Anspruch auf die so genannte Verhinderungspflege durch einen ambulanten Pflegedienst. Die Pflegekassen erstatten die Kosten für Verhinderungspflege im Jahr bis zu höchstens 1.774,00 Euro zuzüglich 806 € für Kurzzeitpflege pro Jahr. Darüber hinaus gehende Kosten müssen Pflegebedürftige selbst tragen. Zur Genehmigung der Verhinderungspflege durch die zuständige Pflegekasse reicht es aus, dass Angehörige ihr pflegebedürftiges Familienmitglied zuvor ein halbes Jahr lang gepflegt und betreut haben.
Wozu brauche ich einen Pflegegrad und wie bekomme ich diesen?
Die Vergabe eines Pflegegrades ist wichtig für die Bewilligung von Leistungen der Pflegeversicherung.
Um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss ein Hilfs- und Pflegebedarf vorliegen und ein Antrag auf Leistungen bei der Pflegekasse gestellt werden. Wie das geht, können Sie hier nachlesen: „Wie bekomme ich einen Pflegegrad?“
Bei einer Begutachtung stellt der Medizinische Dienst den Grad des Pflegebedarfs fest und setzt entsprechend einen Pflegegrad an.
Kann ich auch Ihren ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen wenn ich noch keinen Pflegegrad habe?
Natürlich. Auch wenn Sie keinen Pflegegrad haben, besteht die Möglichkeit, von uns ambulant versorgt zu werden. Beachten Sie hierbei bitte, dass Ihnen die erbrachten Leistungen zunächst in Rechnung gestellt werden. Sofern Sie bereits vor ambulanter Versorgung einen Antrag auf einen Pflegegrad bei Ihrer Pflegeversicherung gestellt haben, würde diese Ihnen nach Einreichen der Rechnung, den von Ihnen verauslagten Betrag erstatten.
Wie setzen sich die Kosten der Grund- und Behandlungspflege sowie der Hauswirtschaftlichen Leistungen zusammen?
Die Kosten für die Behandlungspflege (HKP: Häusliche Krankenpflege nach SGB V) rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenversicherung ab. Diese Kosten werden von Ihrem Kostenträger zu 100 % getragen.
Wenn Sie sich für unseren ambulanten Pflegedienst entscheiden, erhalten Sie neben dem Pflegevertrag einen Kostenvoranschlag über die vereinbarten Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung.
Aus diesem geht hervor:
- wie hoch die Gesamtkosten der Pflege inkl. der Wegepauschale sind
- welcher Anteil davon als Sachleistung von der Pflegekasse übernommen wird
- Ihr Eigenanteil zzgl. der Investitionskosten* (derzeit 4,8 % der Gesamtkosten)
- sowie den Betrag, welcher Ihnen bei nicht ausschöpfen der Pflegesachleistung von der Pflegekasse als Pflegegeld ausbezahlt wird.
* Investitionskosten sind Kosten, die dem Träger von Pflegeeinrichtungen oder ambulanten Pflegediensten im Zusammenhang mit Herstellung, Anschaffung und Instandsetzung von Gebäuden und der damit verbundenen technischen Anlagen entstehen.
Kosten für Medikamente:
Sofern Sie von Ihrer Krankenkasse nicht zuzahlungsbefreit sind, sind Sie nach aktueller Rechtslage als gesetzlich Versicherter leider verpflichtet, einen gewissen Kostenanteil selbst zu tragen. Dieser setzt sich wie folgt zusammen: Für jede Verordnung, die Ihr Arzt Ihnen ausstellt, müssen Sie eine Gebühr von 10,- € an Ihre Krankenkasse entrichten (Es ist also empfehlenswert, sich Verordnungen über möglichst lange Zeiträume ausstellen zu lassen).
Zusätzlich tragen Sie pro Kalenderjahr für die ersten 28 Tage der Verordnung 10 % der Kosten privat; Ihre Krankenkasse übernimmt für diesen Zeitraum 90 % der Kosten.
Beispiel:
Ihr Arzt verordnet Ihnen einmal täglich das Verabreichen von Medikamenten.
Kosten Pro Einsatz: 6,89 €.
28 Tage x 6,89 € = 192,92 €,
davon 10 % Eigenanteil pro Kalenderjahr: 19,29 €,
zuzüglich 10 € Verordnungsgebühr für jede ausgestellte Verordnung
Wo ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen?
Pflegegeld ist für Versicherte gedacht, die zuhause von Angehörigen, Freunden oder Bekannten ehrenamtlich gepflegt werden. Der Pflegebedürftige kann damit die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung in geeigneter Weise selbst sicherstellen. Beratungsbesuche von Pflegefachkräften sollen dieses Angebot unterstützen, um sicher zu stellen, dass der Versicherte angemessen versorgt wird.
Pflegesachleistungen sind für den Einsatz von ambulanten Pflegediensten zur Unterstützung der Pflegebedürftigen in deren Zuhause gedacht. Voraussetzung ist bestehender Versorgungsvertrag des ambulanten Pflegedienstes mit den Pflegekassen.
Wenn Sie also bisher von Ihrer Pflegekasse monatlich Pflegegeld erhalten haben und nun mehr mit einem ambulanten Pflegedienst „zusammen arbeiten“ wollen, sollten Sie bei Ihrer Pflegeversicherung einen Kombinationsantrag stellen. Dieser beinhaltet die Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen sowie das Ausbezahlen des Pflegegeldes sofern die Leistungen nicht ausgeschöpft werden.
Die Höhe der Leistungen aus der Pflegeversicherung richtet sich nach dem Pflegegrad und wird, unabhängig von eigenen finanziellen Mitteln, gewährt. Die nachstehende Übersicht soll Ihnen helfen zwischen den Beträgen der Pflegesachleistung und des Pflegegeldes besser zu unterscheiden.
Pflegegeld nach § 37 SGB XI
Pflegegrad | Betrag in Euro |
---|---|
Pflegegrad 1 | 0 € |
Pflegegrad 2 | 332 € |
Pflegegrad 3 | 573 € |
Pflegegrad 4 | 765 € |
Pflegegrad 5 | 947 € |
Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI
Pflegegrad | Betrag in Euro |
---|---|
Pflegegrad 1 | 0 € |
Pflegegrad 2 | 761 € |
Pflegegrad 3 | 1.432 € |
Pflegegrad 4 | 1.778 € |
Pflegegrad 5 | 2.200 € |
Beispiel für die Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistung
Ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 4 wird bisher von einem Angehörigen gepflegt und erhält dafür Pflegegeld in Höhe von 765 € im Monat. Zukünftig möchte er, dass sein Angehöriger dabei von einem ambulanten Pflegedienst unterstützt wird. Die vom Pflegedienst erbrachten Leistungen sind Pflegesachleistungen. Um diese beziehen zu können, muss der Pflegebedürftige einen sogenannten „Kombinationsantrag“ bei der Pflegekasse stellen.
Wenn dieser bewilligt wird, hat er Anspruch auf Pflegesachleistungen in Höhe von 1.778 €, die er bei dem ambulanten Pflegedienst beauftragen kann. Wenn er diesen Betrag nicht voll ausschöpft, werden 60% des verbleibenden Restbetrags an ihn als Pflegegeld für den pflegenden Angehörigen ausgezahlt.
Pflegeberatung gemäß §37a SGB XI und Beratungsbesuche nach §37 Abs. 3 SGB XI –
Unser ambulanter Pflegedienst in Potsdam unterstützt Sie!
Unser ambulanter Pflegedienst in Potsdam bietet Ihnen umfassende Unterstützung im Rahmen der Pflegeberatung nach §37a des SGB XI sowie bei den verpflichtenden Beratungsbesuchen nach §37 Abs. 3 SGB XI. Damit stellen wir sicher, dass Sie und Ihre Angehörigen bestmöglich informiert und beraten sind, um die Pflege zu Hause optimal zu organisieren.
Pflegeberatung nach §37a SGB XI
§37a SGB XI regelt die Pflegeberatung in Deutschland und sorgt dafür, dass pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige die notwendige Beratung erhalten. Unser Team in Potsdam steht Ihnen zur Seite, um Sie umfassend über alle Leistungen der Pflegeversicherung zu informieren.
Hier die wichtigsten Aspekte:
1. Anspruch auf Pflegeberatung:
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung. Unser Team in Potsdam bietet Ihnen persönliche Unterstützung.
2. Unterstützung bei der häuslichen Pflege
Ziel unserer Beratung ist es, die Pflege zu Hause bestmöglich zu organisieren.
3. Pflegeberaterinnen und Pflegeberater:
Unsere qualifizierten Pflegeberaterinnen und Pflegeberater arbeiten eng mit den Pflegekassen zusammen und unterstützen Sie bei der Beantragung und Nutzung von Pflegeleistungen.
4. Inhalte der Beratung:
Die Beratung umfasst Informationen zu Pflegeleistungen, Hilfsmitteln, Entlastungsangeboten und vieles mehr. Unser ambulanter Pflegedienst in Potsdam sorgt dafür, dass Sie immer auf dem neuesten Stand sind.
Beratungsbesuch / Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI
Pflegebedürftige Menschen, die zu Hause ohne die Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes versorgt werden und dafür Pflegegeld erhalten, sind verpflichtet, regelmäßig eine Beratung durch eine qualifizierte Pflegefachkraft in Anspruch zu nehmen.
Hier die wichtigsten Aspekte:
1. Wer ist betroffen?
Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten und zu Hause von Angehörigen oder anderen Personen gepflegt werden, sind zur Inanspruchnahme der regelmäßigen Beratungsbesuche verpflichtet. Unser Pflegedienst unterstützt Sie dabei gerne.
2. Häufigkeit der Besuche:
Pflegegrad 1: Auf Wunsch, allerdings besteht keine Verpflichtung.
Pflegegrad 2 und 3: mindestens zweimal im Jahr
Pflegegrad 4 und 5: mindestens viermal im Jahr
3. Ziel der Besuche:
Die Beratungsbesuche dienen dazu, die Pflegebedürftigen sowie ihre pflegenden Angehörigen zu unterstützen, indem sie regelmäßige Hilfestellungen und praktische pflegefachliche Unterstützung bieten.
4. Durchführung der Besuche:
Eine Pflegefachkraft aus unserem ambulanten Pflegedienst in Potsdam, die von der Pflegekasse beauftragt wird, führt die Beratungsbesuche durch.
5. Kosten:
Für die Beratungsbesuche entstehen Ihnen keine Kosten – diese werden von der Pflegekasse übernommen.
6. Folgen bei Nicht-Inanspruchnahme:
Sollten die verpflichtenden Beratungsbesuche nicht wahrgenommen werden, kann das Pflegegeld gekürzt oder vollständig eingestellt werden. Unser ambulanter Pflegedienst unterstützt Sie dabei, alle Vorgaben zu erfüllen und Ihre Pflegeleistungen in vollem Umfang zu erhalten.
Unser ambulanter Pflegedienst in Potsdam steht Ihnen zur Verfügung, um Sie in allen Fragen rund um die Pflege umfassend zu beraten und zu unterstützen.
Wir informieren Sie gern ausführlicher zu unserem ambulanten Pflegedienst in Potsdam
DSG mobil Potsdam
Saarmunder Str. 60
14478 Potsdam
Telefon: 03 31 / 2 36 00-277
dsgmobil.potsdam@dessg.de
Informationsmaterial zum ambulanten Pflegedienst in Potsdam können Sie hier als PDF downloaden.
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) prüft regelmäßig die Qualität unserer erbrachten Leistungen. Die aktuellen Qualitätsinformationen über unsere Pflegeeinrichtung finden Sie hier.