Ambulante Pflegedienste
DSG mobil Potsdam
Zuhause leben und dennoch gut versorgt sein.
Auch im Alter steht der Wunsch im Vordergrund, die Selbständigkeit zu bewahren und so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden wohnen zu bleiben. Wenn dies durch körperliche Einschränkungen schwierig wird, stehen wir Ihnen in Potsdam mit unserem ambulanten Pflegedienst DSG mobil gern helfend zur Seite.
Sollten Sie zum Beispiel bei der Körperpflege, beim Verbandswechsel, bei Insulingabe oder bei dem Verabreichen von Medikamenten Hilfe benötigen, haben wir für Sie das passende Angebot. Auch beim Aufstehen und zu Bett gehen oder bei hauswirtschaftlichen Verrichtungen stehen wir Ihnen gern zur Seite.

Wir haben einmal für Sie das Wichtigste zusammengefasst
Oft passiert es schneller als erwartet. Ihr Angehöriger oder Sie selbst benötigen plötzlich z. B. nach einem längeren Krankenhausaufenthalt, Hilfe jeglicher Art. Oder, sofern Sie sich in Ihrer Häuslichkeit weitestgehend allein versorgen können, unterstützen wir Sie sehr gerne und bieten Ihnen auf verschiedenster Weise Hilfestellung an.
Unsere Mitarbeiter sind Ihnen sehr gerne bei allen Formalitäten behilflich. Rufen Sie einfach unser Verwaltungsteam vor Ort an, um z. B. einen Gesprächstermin zu vereinbaren. Auch ein persönliches Beratungsgespräch mit der Pflegedienstleitung ist kurzfristig möglich, um offene Fragen zu klären.
Unsere wichtigsten Leistungen
Grundpflege
Behandlungs- und Krankenpflege
Hauswirtschaft und Betreuung
Hilfe bei der Koordinierung
und Organisation von Arztterminen
Beratung und Anleitung pflegender Angehöriger
Hilfe bei der Beantragung von Pflegehilfsmitteln und Pflegegraden
Pflegezusatzleistungen wie Urlaubsvertretung
Wohnungsanpassung und vieles mehr
Was genau die einzelnen Leistungen beinhaltet haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst
Im Rahmen der Behandlungspflege bieten wir darüber hinaus medizinische Leistungen sowie Hilfe bei der Verrichtung ärztlicher Verordnungen wie z. B.
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Unser Angebot beinhaltet auch hauswirtschaftliche Versorgungnach § 37 SGB V. Wir helfen Ihnen die kleinen und großen Probleme des Alltags zu bewältigen, wie z. B.
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Alle Pflegebedürftigen (Pflegegrad 1 bis 5) haben einen Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Ab 2017 erhalten sie dafür monatlich einen Betrag von 125 € zur Verfügung gestellt. Es handelt sich dabei um eine Pflegesachleistung. Das bedeutet, dass der Betrag nicht an Pflegebedürftige oder deren Angehörige ausbezahlt wird, sondern für zusätzliche Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes verwendet werden kann. Wird der Betrag in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag in das nächste Kalenderhalbjahr übertragen werden. Bitte beachten Sie, dass der Betrag zweckgebunden ist.
Welche zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen können wir Ihnen bieten und was ist das eigentlich?
Betreuungsleistungen sind Aktivierungs- und Erinnerungsarbeiten, welche in Ihren Tagesablauf strukturiert mit eingearbeitet werden, wie z. B
Betreuungsleistungen sind Aktivierungs- und Erinnerungsarbeiten, welche in Ihren Tagesablauf strukturiert mit eingearbeitet werden, wie z. B
Unter den Entlastungsleistungen versteht ma
Die Abrechnung dieser Leistungen kann einerseits mit Ihnen, dem Kunden bzw. Angehörigen/ Betreuern privat monatlich erfolgen. Zur Erstattung der Kosten reichen Sie die Rechnung bitte bei Ihrer Pflegeversicherung ein.
Andererseits bieten wir Ihnen zur Vereinfachung der Abrechnung die Möglichkeit einer monatlichen Abtretungserklärung an DSG mobil an. Der Leistungsnachweis über die erbrachten Leistungen im Sinnes des § 45 b SGB XI, wird zusammen mit der Rechnung von DSG mobil bei der jeweiligen Pflegekasse eingereicht.
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)
Unsere speziell ausgebildeten Fachkräfte für Palliativ Care kümmern sich um Menschen, die den Wunsch haben, in ihrer Häuslichkeit palliativ versorgt zu werden.
Was ist SAPV?
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung bedeutet für uns die umfassende und würdevolle Behandlung, Begleitung und Betreuung sterbender Menschen jeden Alters.
Im Mittelpunkt dieses Betreuungskonzeptes ist nicht die Heilung, sondern die Linderung schwerwiegender und belastender Symptome. Es bezieht von Anfang an den erkrankten Menschen ein und berücksichtigt seine ganz persönlichen Wünsche und Bedürfnisse. Ziel ist, die Lebensqualität und Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen zu erhalten, zu fördern und zu verbessern. Diese Form der Versorgung soll das Leben der Menschen bis zum Tod würdevoll gestalten.
Was bedeutet palliativ?
»Palliativ« stammt vom lateinischen »Pallium« und bedeutet soviel wie »ummanteln«. Diesen Mantel bildet ein Team aus speziell ausgebildeten Ärzten sowie Pflegefach- und Pflegehilfskräften, die eng mit den Haus- und Fachärzten, mit Unterstützung von ehrenamtlichen Hospizhelfern, zusammenarbeiten.Leider sind nicht alle Krankheiten heilbar, hier stoßen wir Menschen an unsere Grenzen. Jedoch können wir die letzte Zeit eines erkrankten Menschen bestmöglich gestalten.
Wohlfühlen – so gut es mit der Krankheit geht
Wir sind für Sie da: 24-Stunden-Bereitschaft!
Was genau die einzelnen Leistungen beinhaltet haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst
Ist auch eine kurzfristige ambulante Versorgung möglich?
Bieten Sie Kurzzeit- oder Verhinderungspflege an?
Wozu brauche ich einen Pflegegrad und wie bekomme ich diesen?
Kann ich auch Ihren ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen wenn ich noch keinen Pflegegrad habe?
Wie setzen sich die Kosten der Grund- und Behandlungspflege sowie der Hauswirtschaftlichen Leistungen zusammen?
Wo ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen?
Pflegegeld nach § 37 SGB XI

Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI

Beispiel für die Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistung
Ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 4 wird bisher von einem Angehörigen gepflegt und erhält dafür Pflegegeld in Höhe von 800 € im Monat. Zukünftig möchte er, dass sein Angehöriger dabei von einem ambulanten Pflegedienst unterstützt wird. Die vom Pflegedienst erbrachten Leistungen sind Pflegesachleistungen. Um diese beziehen zu können, muss der Pflegebedürftige einen sogenannten „Kombinationsantrag“ bei der Pflegekasse stellen.
Wenn dieser bewilligt wird, hat er Anspruch auf Pflegesachleistungen in Höhe von 1.859€, die er bei dem ambulanten Pflegedienst beauftragen kann. Wenn er diesen Betrag nicht voll ausschöpft, werden 60% des verbleibenden Restbetrags an ihn als Pflegegeld für den pflegenden Angehörigen ausgezahlt.
