Pflegegrade
Wozu brauche ich einen Pflegegrad?
Die Einteilung in einen Pflegegrad ist wichtig für die Bewilligung von Leistungen der Pflegeversicherung. Es gibt fünf Pflegegrade (1 -5), in die Pflegebedürftige entsprechend ihres Hilfebedarfs eingeteilt werden und die maßgebliche für die Höhe der Pflegegelder von der Pflegekasse sind. Vor 2017 wurden Pflegebedürftige statt in Pflegegrade in Pflegestufen unterteilt. Allerdings wurden in diesem alten Modell die besonderen Bedürfnisse von Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz – zum Beispiel durch eine Demenzerkrankung – nicht ausreichend berücksichtigt. Dies wurde 2017 mit der Einführung des Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) und der Pflegegrade korrigiert.
Um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss ein Hilfs- und Pflegebedarf vorliegen und ein Antrag auf Leistungen bei der Pflegekasse gestellt werden.
Wie bekomme ich einen Pflegegrad?
Der Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung muss vom Pflegebedürftigen bei der für ihn zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Die zuständige Pflegekasse ist immer bei der Krankenversicherung organisiert, bei der der Pflegebedürftige krankenversichert ist. Das gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen wie auch für die privaten Krankenversicherungen. Der Antrag kann formlos gestellt werden. Formlos bedeutet, dass man sich an kein bestimmtes Format halten muss, der Antrag kann also auch telefonisch oder per Email gestellt werden. Es ist jedoch besser, die Leistungen schriftlich zu beantragen, damit im Falle von Unstimmigkeiten alles nachvollziehbar ist. Der Antrag muss immer vom Pflegebedürftigen oder zumindest in dessen Namen gestellt werden.
Nachfolgend ein Beispiel für ein Antragsschreiben:

Wie erfolgt die Einstufung in einen Pflegegrad?
Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt über das sogenannte Neue Begutachtungsassessment – kurz NBA – das zusammen mit dem Pflegestärkungsgesetz II Anfang 2017 eingeführt wurde. Wichtigstes Kriterium ist dabei der Grad der Selbständigkeit der begutachteten Person. Dieser wird in verschiedenen Bereichen der körperlichen und geistigen Verfassung mit Hilfe einer Punktevergabe bewertet.
Anhand der folgenden Skala erfolgt anschließend die Einteilung in einen Pflegegrad:

Kann ich auch in Ihr Pflegeheim ziehen, wenn ich noch keinen Pflegegrad habe?
Das ist möglich. Auch wenn Sie keinen Pflegegrad haben, besteht die Möglichkeit in ein DSG-Pflegewohnstift zu ziehen und die vielen Vorteile, die für Sie entstehen, zu nutzen.
