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Wohnbereichs-leitung (m/w/d)

Pflegeheime sind in der Regel in Wohnbereiche aufgeteilt. Jeder Wohnbereich wird von einer Wohnbereichsleitung geführt. Sie ist Vorgesetzte/r und erster Ansprechpartner für das im Wohnbereich eingesetzte Team aus Pflegekräften und Pflegeassistenten.

Zu den Aufgaben einer Wohnbereichsleitung zählen unter anderem

Durchführung von regelmäßigen Teambesprechungen mit den Mitarbeitern Pflege und u. a. mit den Mitarbeitern des Begleitenden Dienstes/Sozialdienstes,
Sicherung der reibungslosen Zusammenarbeit mit den anderen Funktionsbereichen innerhalb der Einrichtung,
Einhaltung aller für den Bereich Pflege geltenden Gesetze und Verordnungen (etwa: Arbeitsrecht, Arbeitssicherheit, Brandschutz, Hygiene ),
Zusammenarbeit mit Hausärzten,
Durchführung von regelmäßigen Fallbesprechungen und Pflegevisiten,
Mitwirkung bzw. Durchführung der Heimaufnahme und Hilfestellung für den Bewohner in der Eingewöhnungsphase geben,
Sicherstellung der pflegerischen Hilfsmittelversorgung für die Bewohner/innen,
Erstellung der Dienstpläne

Die fachliche Qualifikation für den Beruf als Wohnbereichsleitung besteht aus dem Abschluss einer Ausbildung als

Gesundheits- und Krankenschwester oder -pfleger
als Gesundheits- und Kinderkrankenschwester oder –pfleger
als Altenpflegerin oder -pfleger

und der praktischen Berufserfahrung im Ausbildungsberuf.

Berufserfahrung in der Position als Wohnbereichsleitung bzw. als stellvertretende Wohnbereichsleitung oder Schichtleitung sind wünschenswert.

Neben einer positive Einstellung zu pflegebedürftigen Menschen und Ihren Angehörigen, eine seelische und körperliche Stabilität sowie eine gute Teamfähigkeit sind für den Beruf als Wohnbereichsleitung die Verantwortungsbereitschaft, das Durchsetzungsvermögen und die Konfliktfähigkeit unerlässlich.

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