Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) setzt der deutsche Gesetzgeber ab dem 02.07.2023 die EU-Whistleblower-Richtlinie um. Damit sollen Hinweisgeber in Unternehmen bei der Meldung von bestimmten Verstößen geschützt und die Prozesse rund um diese Meldungen transparent reguliert werden. Wichtig ist, dass nur solche vermeintlichen Verstöße gemeldet werden können, die im Gesetz in § 2 benannt sind.
Den genauen Gesetzestext finden Sie hier.
Alle Mitarbeiter können über folgende Kanäle Hinweise abgeben
Über das Online Portal.
Das Portal steht in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung. Es ist kostenfrei und rund um die Uhr zu erreichen. Zur Eingabe.
Postalisch oder per Hauspost unter folgender Anschrift
DSG Deutsche Seniorenstift Gesellschaft mbH & Co. KG
-Hinweisgeberschutz-
Misburger Straße 81 d
30625 Hannover
Externe Meldestellen
Beim Bundesamt für Justiz ist eine Stelle für externe Meldungen eingerichtet (externe Meldestelle des Bundes).
Persönlich/Telefonisch
Darüber hinaus können Sie unsere interne Meldestelle unter der Telefonnummer 0511-89892-106 erreichen. Die Rufnummer ist von Mo. – Fr. von 09:00 Uhr – 15:30 Uhr erreichbar. Bei persönlicher Meldung bitten wir einen Termin vorab telefonisch zu vereinbaren.
Wir haben sichergestellt, dass die eingehenden Meldungen nur von einem engen Personenkreis sichtbar sind und die Vertraulichkeit und der Datenschutz, so wie insbesondere vom HinSchG gefordert, zu jeder Zeit eingehalten wird. Nach Abgabe der Meldung erhält der Hinweisgeber innerhalb von 7 Tagen eine Eingangsbestätigung und innerhalb von 3 Monaten eine Rückmeldung zum Stand der Ermittlungen.
