Lieferkettensorgfalts-
pflichtengesetz (LkSG)
Mit dem Gesetz wird das Ziel verfolgt, menschen- und umweltrechtliche Verstöße weltweit zu vermeiden, in dem den Unternehmen im Rahmen ihres wirtschaftlichen Handelns Sorgfaltspflichten innerhalb der Lieferketten auferlegt werden. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist ab 1. Januar 2023 für Unternehmen in Deutschland mit mind. 3.000 Beschäftigten verpflichtend. Ab 1. Januar 2024 gilt das Gesetz auch für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten. Sollten Sie menschen- oder umweltrechtliche Verstöße bei uns oder unseren Lieferanten feststellen oder vermuten, können Sie uns das über das unten stehende Formular mitteilen und wir werden dieser Meldung nachgehen. Die Verfahrensordnung, welche das Beschwerdeverfahren bei der DSG Deutsche Seniorenstift Gesellschaft mbH & Co.KG regelt, finden sie hier.
