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Ambulanter Pflegedienst Rostock

DSG mobil Rostock

Zu Hause gut aufgehoben. 

Der Wunsch älterer Menschen, so lange wie möglich in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung bleiben zu können und ihre Selbstständigkeit zu bewahren, steht immer mehr im Vordergrund.

Mit dem Alter treten gegebenenfalls vermehrt gesundheitliche Einschränkungen auf, die die selbstständige Versorgung erschweren. In diesem Fall stehen wir Ihnen in Rostock mit unserem ambulanten Pflegedienst DSG mobil gern helfend zur Seite.

Unsere Angebote beinhalten sowohl Unterstützung bei der Grundpflege, als auch bei der Behandlungspflege wie beispielsweise beim Verbandswechsel, bei der Insulingabe oder bei dem Verabreichen von Medikamenten. Darüber hinaus bieten wir mit unserem ambulanten Pflegedienst auch Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Angelegenheiten an.

Wir haben einmal für Sie das Wichtigste zusammengefasst.

Ein Hilfe- und Unterstützungsbedarf tritt häufig sehr plötzlich auf. Zum Beispiel nach einem längeren Krankenhausaufenthalt benötigen Sie oder ihr Angehöriger Unterstützung jeglicher Art. Oft geschieht sowas unerwartet. Aber auch, wenn Sie sich in Ihrer häuslichen Umgebung weitestgehend selbstständig versorgen können, unterstützen wir Sie gerne und bieten Hilfestellung.

Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung bei den Formalitäten benötigen, sind unsere Mitarbeiter Ihnen sehr gerne behilflich. Sie können unser Verwaltungsteam vor Ort einfach anrufen, um beispielsweise einen Gesprächstermin zu vereinbaren. Ein persönliches Beratungsgespräch mit der Pflegedienstleitung ist ebenfalls möglich, um gegebenenfalls offene Fragen zu klären.

So erreichen Sie uns!

Telefonische Sprechzeiten: 

Montag 08:00-16:30 Uhr
Dienstag 08:00-16:30 Uhr
Mittwoch 08:00-16:30 Uhr
Donnerstag 08:00-16:30 Uhr
Freitag 08:00-16:30 Uhr

Öffnungszeiten unseres Büros: 

Montag 13:00-15:00 Uhr
Dienstag 13:00-15:00 Uhr
Mittwoch 13:00-15:00 Uhr
Donnerstag 13:00-15:00 Uhr
Freitag 13:00-15:00 Uhr

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Unsere wichtigsten Leistungen in Rostock

  • Grundpflege
  • Behandlungs- und Krankenpflege
  • Hauswirtschaft und Betreuung
  • Verhinderungspflege
  • Beratung und Anleitung pflegender Angehöriger
  • Hilfe bei der Beantragung von Pflegehilfsmitteln und Pflegegraden
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Was genau die einzelnen Leistungen beinhalten, haben wir nachfolgend für Sie dargestellt

Die Grund- und Behandlungspflege:

Die Grundpflege umfasst die Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI und schließt Hilfestellungen bei den Verrichtungen des täglichen Lebens zur Befriedigung der körperlichen und seelischen Grundbedürfnisse ein. Beispiele hierfür sind:

  • Waschen, Duschen oder Baden
  • Haar- und Mundpflege
  • Hilfe beim An- bzw. Auskleiden
  • (Mundgerechtes) Zubereiten von Mahlzeiten
  • Lagern/ Mobilisieren
  • Toilettengänge

Darüber hinaus bieten wir in Rostock medizinische Leistungen sowie Unterstützung bei der Verrichtung ärztlicher Verordnungen im Rahmen der Behandlungspflege an, wie beispielsweise:

  • Verbandswechsel sowie Wundbehandlung
  • Injektionen verabreichen, Richten der
    Medikamente und Medikamentengabe
  • Einreibungen
  • Stoma- Behandlungen
  • Dekubitusbehandlung
  • Überprüfen und Versorgen von Drainagen

Hauswirtschaftliche Versorgung:

In unserem Angebot sind auch haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 37 SGB V enthalten. Wir helfen Ihnen die kleinen und großen Probleme des Alltags zu bewältigen, wie z. B.

  • Aufräumen und Reinigung der Wohnung: Zimmerreinigung, Staubsaugen, Spülen, Aufräumen
  • Vor- und Zubereitung der Mahlzeiten: Mundgerechte Zubereitung, Erwärmen, Vorbereiten und Zubereiten einer Mahlzeit, Spülen, Trocknen und Einräumen
  • Einkaufen: Besorgungen in der näheren räumlichen
    Umgebung des Pflegebedürftigen (Apotheke, Post,
    Reinigung), Einkaufen von notwendigen Lebensmitteln,
    Drogerie- und Hygieneartikeln
  • Pflege der Kleidung und Wäsche: Waschen und Aufhängen der Wäsche, Bettwäsche wechseln

Zusätzliche Entlastungsleistungen:

Unser Angebot des ambulanten Pflegedienstes beinhaltet auch zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI. Hierzu gehören z. B. Spaziergänge oder Spiele. Hilfen im Haushalt sind seit 2015 ebenfalls integriert. Eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse erfolgt, sofern Sie einen Pflegegrad haben.

Welche zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen können wir Ihnen bieten und was ist das eigentlich?

Bei Betreuungsleistungen handelt sich um Aktivierungs- und Erinnerungsarbeiten, die in Ihren Tagesablauf eingegliedert werden, wie beispielsweise

  • Spaziergänge,
  • Hand- und Bastelarbeiten, Malen
  • Spiele und gemeinsames Singen,
  • Bücher oder Zeitungen vorlesen,
  • Bilder anschauen (z. B. Fotoalben)
  • Individuelle Gespräche (z. B. Erlebnisse aus der Vergangenheit)

Entlastungsleistungen bedeuten

  • Hauswirtschaftliche Leistungen,
  • Vorratseinkäufe

Diese Leistungen können einerseits mit Ihnen, dem Kunden bzw. Angehörigen/ Betreuern privat monatlich abgerechnet werden. Zur Erstattung der Kosten reichen Sie die Rechnung bitte bei Ihrer Pflegeversicherung ein.

Andererseits bieten wir Ihnen zur Vereinfachung der Abrechnung die Möglichkeit einer monatlichen Abtretungserklärung an DSG mobil an. Der Leistungsnachweis über die erbrachten Leistungen im Sinnes des § 45 b SGB XI, wird zusammen mit der Rechnung von DSG mobil bei der jeweiligen Pflegekasse eingereicht.

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Unser Versorgungsgebiet in Rostock

Unser Pflegeteam ist in den Stadtteilen Rostock-Kassebohm, Kessin, Brinckmansdorf, Toitenwinkel, Dierkow Ost und West sowie Lütten-Klein für Sie aktiv.

Versorgungsgebiet Rostock mobile Pflege

 

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Wichtige Fragen bei der Beauftragung eines ambulanten Pflegedienstes

Ist auch eine kurzfristige ambulante Versorgung in Rostock möglich?

Kurzfristige Aufnahmen in unseren ambulanten Pflegedienst sind grundsätzlich möglich. Voraussetzung dafür sind Kapazitäten in unseren Touren. Sollten wir zum gewünschten Zeitpunkt keine Möglichkeit haben, Sie in eine unserer Touren in Rostock aufnehmen zu können, notieren wir gerne Ihre Daten und kontaktieren Sie, sofern es freie „Tourenplätze“ gibt, vorausgesetzt Ihre Versorgung basiert nicht auf Dringlichkeit.

Bieten Sie Kurzzeit- oder Verhinderungspflege an?  

Ja, wir als ambulanter Pflegedienst DSG mobil in Rostock verfügen über Versorgungsverträge mit den Pflegekassen, sodass die Leistungen direkt mit den zuständigen Kostenträgern abgerechnet werden können.

Nach Operationen oder längeren Behandlungen im Krankenhaus kann es zu einem vorübergehenden Hilfebedarf im Bereich der Grund- oder Behandlungspflege kommen. Pflegeversicherte haben in diesem Fall die Möglichkeit, die sogenannte Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen.

Sind pflegende Angehörige vorübergehend verhindert, die Versorgung des zu Hause lebenden Pflegebedürftigen durchzuführen, gibt es einen Anspruch auf die sogenannte Verhinderungspflege durch einen ambulanten Pflegedienst sofern ein Pflegegrad 2 bis 5 besteht. Gründe für die Verhinderung des pflegenden Angehörigen können beispielsweise Urlaub oder ein Aufenthalt im Krankenhaus aufgrund einer eigenen Erkrankung sein. Die Kosten für die Verhinderungspflege werden von den Pflegekassen bis zu höchstens 1.774,00 Euro zuzüglich 806 Euro für Kurzzeitpflege pro Jahr erstattet. Weitere Kosten müssen von Pflegebedürftigen selbst getragen werden. Voraussetzung für die Bewilligung der Verhinderungspflege durch die zuständige Pflegekasse ist, dass der Pflegebedürftige ein halbes Jahr zuvor durch Angehörige gepflegt und versorgt wurde.

Wozu brauche ich einen Pflegegrad und wie bekomme ich diesen?

Für die Genehmigung von Leistungen der Pflegeversicherung ist die Zuteilung eines entsprechenden Pflegegrades von hoher Bedeutung.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Leistungen der Pflegeversicherung ist das Vorhandensein eines Hilfs- und Pflegebedarfs. Darüber hinaus muss ein Antrag auf Leistungen bei der Pflegekasse gestellt werden. Eine Anleitung finden Sie unter: „Wie bekomme ich einen Pflegegrad?“

Eine Feststellung des Pflegebedarfs erfolgt durch eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes. Diese entscheiden über die Vergabe des entsprechenden Pflegegrades.

Kann ich auch Ihren ambulanten  Pflegedienst in Anspruch nehmen wenn ich noch keinen Pflegegrad habe?

Ein Pflegegrad ist keine Bedingung, um die Leistungen unseres ambulanten Pflegedienstes in Rostock in Anspruch zu nehmen. Berücksichtigen Sie hierbei bitte, dass Ihnen die erbrachten Leistungen zunächst in Rechnung gestellt werden. Sofern die Antragstellung auf einen Pflegegrad bei Ihrer Pflegeversicherung vor Inanspruchnahme der ambulanten Versorgung erfolgt ist, würden Sie eine Erstattung des von Ihnen verauslagten Betrages nach Einreichen der Rechnung erhalten.

Wie setzen sich die Kosten der Grund- und Behandlungspflege sowie der Hauswirtschaftlichen Leistungen zusammen?

Die Kosten für Leistungen aus dem Bereich der Behandlungspflege (HKP: Häusliche Krankenpflege nach SGB V) werden von Ihrem Kostenträger zu 100% übernommen. Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihrer Krankenversicherung.

Wenn Sie sich für unseren ambulanten Pflegedienst in Rostock entscheiden, erhalten Sie neben dem Pflegevertrag einen Kostenvoranschlag, der die vereinbarten Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung enthält.

Aus diesem geht hervor:

  • wie hoch die Gesamtkosten der Pflege inkl. der Wegepauschale sind
  • welcher Anteil davon als Sachleistung von der Pflegekasse übernommen wird
  • Ihr Eigenanteil zzgl. der Investitionskosten* (derzeit 4,5 % der Gesamtkosten)
  • sowie den Betrag, welcher Ihnen bei nicht ausschöpfen der Pflegesachleistung von der Pflegekasse als Pflegegeld ausbezahlt wird.

* Investitionskosten sind Kosten, die dem Träger von Pflegeeinrichtungen oder ambulanten  Pflegediensten  im Zusammenhang mit Herstellung, Anschaffung und Instandsetzung von Gebäuden und der damit verbundenen technischen Anlagen entstehen.

Kosten für Medikamente:

Als gesetzlich Versicherter sind Sie nach aktueller Rechtslage leider verpflichtet, einen gewissen Anteil der Kosten selbst zu tragen, sofern Sie von Ihrer Krankenkasse nicht zuzahlungsbefreit sind. Dieser Anteil setzt sich wie folgt zusammen: Pro Verordnung, die Ihr Arzt Ihnen ausstellt, müssen Sie eine Gebühr von 10 Euro an Ihre Krankenkasse entrichten (es ist also empfehlenswert, sich Verordnungen über möglichst lange Zeiträume ausstellen zu lassen).

Darüber hinaus tragen Sie pro Kalenderjahr für die ersten 28 Tage der Verordnung 10% der Kosten privat, Ihre Krankenkasse übernimmt für diesen Zeitraum 90% der Kosten.

Beispiel:

Ihr Arzt verordnet Ihnen einmal täglich das Verabreichen von Medikamenten.
Kosten Pro Einsatz: 4,92 €.
28 Tage x 4,92 € = 137,76 €,
davon 10 % Eigenanteil pro Kalenderjahr: 13,78 €,
zuzüglich 10 € Verordnungsgebühr für jede ausgestellte Verordnung

Wo ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen?

Pflegegeld

Wenn Pflegebedürftige von Ihren Angehörigen, Freunden oder Bekannten versorgt werden, steht ihnen das sogenannte Pflegegeld zu. Eine Sicherstellung der erforderlichen Grundpflege sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung erfolgt also durch den Pflegebedürftigen selbst. Eine Unterstützung dieses Angebots durch Beratungsbesuche von Pflegefachkräften soll zusätzlich zur Sicherstellung einer angemessenen Versorgung des Pflegebedürftigen erfolgen.

Pflegesachleistungen

Wird über die Versorgung von pflegenden Angehörigen hinaus eine Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst benötigt, handelt es sich um Pflegesachleistungen. Voraussetzung ist ein bestehender Versorgungsvertrag des ambulanten Pflegedienstes mit den Pflegekassen.

Wenn Sie also bisher von Ihrer Pflegekasse monatlich Pflegegeld erhalten haben und Ihre Versorgung nun durch die Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes ergänzen wollen, sollten Sie einen Kombinationsantrag bei Ihrer Pflegeversicherung stellen. Dieser beinhaltet die Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen sowie das Ausbezahlen des Pflegegeldes sofern die Leistungen nicht vollständig ausgeschöpft werden.

Es erfolgt eine Orientierung an dem Pflegegrad, um die Höhe der Leistungen aus der Pflegeversicherung zu ermitteln. Dies wird unabhängig von den eigenen finanziellen Mitteln gewährt. Die nachstehende Übersicht soll Ihnen helfen zwischen den Beträgen der Pflegesachleistung und des Pflegegeldes besser zu unterscheiden.

Pflegegeld nach § 37 SGB XI

Pflegegrad
Betrag in Euro
Pflegegrad 1
0 €
Pflegegrad 2
332 €
Pflegegrad 3
573 €
Pflegegrad 4
765 €
Pflegegrad 5
947 €

Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI

Pflegegrad
Betrag in Euro
Pflegegrad 1
0 €
Pflegegrad 2
761 €
Pflegegrad 3
1.432 €
Pflegegrad 4
1.778 €
Pflegegrad 5
2.200 €

Beispiel für die Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistung

Ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 3 wird bisher von einem Angehörigen gepflegt und versorgt und erhält dafür Pflegegeld in Höhe von 573 Euro. Zukünftig möchte er darüber hinaus Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst erhalten. Die vom Pflegedienst erbrachten Leistungen sind Pflegesachleistungen. Um diese beziehen zu können, muss der Pflegebedürftige einen sogenannten „Kombinationsantrag“ bei der Pflegekasse stellen.

Wenn dieser bewilligt wird, hat er Anspruch auf Pflegesachleistungen in Höhe von 1.432 €, die er bei dem ambulanten Pflegedienst beauftragen kann. Wenn er diesen Betrag nicht voll ausschöpft, werden 60% des verbleibenden Restbetrags an ihn als Pflegegeld für den pflegenden Angehörigen ausgezahlt.

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Wir informieren Sie gern ausführlicher zu unserem ambulanten Pflegedienst in Rostock

DSG mobil Rostock
Röthsoll 21
18055 Rostock

Ihr Ansprechpartner:

Herr Strobach
(Pflegedienstleiter)

Telefon: 0381 / 8775 4418
dsgmobil.rostock@dessg.de

Person liest Informationsmaterial zum ambulanten Pflegedienst in Potsdam

Informationsmaterial zum ambulanten Pflegedienst in Rostock können Sie hier als PDF downloaden.