Unsere wichtigsten Leistungen
- Grundpflege
- Behandlungs- und Krankenpflege
- Hauswirtschaft und Betreuung
- Pflegezusatzleistungen wie Urlaubsvertretung
- Beratung und Anleitung pflegender Angehöriger
- Hilfe bei der Beantragung von Pflegehilfsmitteln und Pflegegraden
- Hilfe bei der Koordinierung und Organisation von Arztterminen
- sowie Wohnungsanpassung und vieles mehr
Was genau die einzelnen Leistungen beinhaltet haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst
Die Grundpflege:
Die Grundpflege beinhaltet Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI und umfasst Hilfestellungen bei Tätigkeiten des täglichen Lebens, die zur Befriedigung der körperlichen und geistigen Grundbedürfnisse gehören, wie z. B.
- Waschen, Duschen oder Baden
- Haar- und Mundpflege
- Hilfe beim An- bzw. Auskleiden
- (Mundgerechtes) Zubereiten von Mahlzeiten
- Lagern/ Mobilisieren
- Toilettengänge
Die Behandlungspflege:
Im Rahmen der Behandlungspflege bieten wir darüber hinaus medizinische Leistungen sowie Hilfe bei der Verrichtung ärztlicher Verordnungen wie z. B.
- Verbandswechsel sowie Wundbehandlung
- Injektionen und Richten von Injektionen
- Medikamentengabe (für nähere Information hier klicken!)
- Einreibungen und Wickel
- Stoma- Behandlungen
- Dekubitusbehandlung
- Überprüfen und Versorgen von Drainagen u.v.m.
Haushaltsnahe Dienstleistungen:
Unser Angebot beinhaltet auch hauswirtschaftliche Versorgungnach § 37 SGB V. Wir helfen Ihnen die kleinen und großen Probleme des Alltags zu bewältigen, wie z. B.
- Aufräumen und Reinigung der Wohnung: Aufräumen, Staubsaugen, Spülen, Reinigung der einzelnen Zimmer.
- Vor- und Zubereitung der Mahlzeiten: Mundgerechte Zubereitung, Erwärmen, Vor- und Zubereiten einer Mahlzeit, Spülen, Trocknen und Einräumen des Geschirrs.
- Einkaufen: Besorgungen in der näheren räumlichen Umgebung des Pflegebedürftigen (Apotheke, Post, Reinigung), Einkaufen von notwendigen Lebensmitteln, Drogerie- und Hygieneartikeln.
- Pflege der Kleidung und Wäsche: Ab- und Beziehen des Bettes, Waschen und Aufhängen der Wäsche.
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen:
Alle Pflegebedürftigen (Pflegegrad 1 bis 5) haben einen Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Ab 2017 erhalten sie dafür monatlich einen Betrag von 125 € zur Verfügung gestellt. Es handelt sich dabei um eine Pflegesachleistung. Das bedeutet, dass der Betrag nicht an Pflegebedürftige oder deren Angehörige ausbezahlt wird, sondern für zusätzliche Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes verwendet werden kann. Wird der Betrag in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag in das nächste Kalenderhalbjahr übertragen werden. Bitte beachten Sie, dass der Betrag zweckgebunden ist.
Welche zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen können wir Ihnen bieten und was ist das eigentlich?
Betreuungsleistungen sind Aktivierungs- und Erinnerungsarbeiten, welche in Ihren Tagesablauf strukturiert mit eingearbeitet werden, wie z. B.
- Spaziergänge,
- Hand- und Bastelarbeiten, Malen
- Spiele und gemeinsames Singen,
- Bücher oder Zeitungen vorlesen,
- Bilder anschauen (z. B. Fotoalben)
- Individuelle Gespräche (z. B. Erlebnisse aus der Vergangenheit)
Unter den Entlastungsleistungen versteht man
- Hauswirtschaftliche Leistungen,
- Vorratseinkäufe
Die Abrechnung dieser Leistungen kann einerseits mit Ihnen, dem Kunden bzw. Angehörigen/ Betreuern privat monatlich erfolgen. Zur Erstattung der Kosten reichen Sie die Rechnung bitte bei Ihrer Pflegeversicherung ein.
Andererseits bieten wir Ihnen zur Vereinfachung der Abrechnung die Möglichkeit einer monatlichen Abtretungserklärung an DSG mobil an. Der Leistungsnachweis über die erbrachten Leistungen im Sinnes des § 45 b SGB XI, wird zusammen mit der Rechnung von DSG mobil bei der jeweiligen Pflegekasse eingereicht.